Bundesgerichtshof kippt Urteil des OLG Karlsruhe in einem Prozess um fehlgeschlagene Kapitalanlagen

Mit dem Urteil vom 17.11.2011 – III ZR 103/10 hat der BGH wie folgt enstschieden:

a) Auch ein körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrenntes Schriftstück, das zusammen mit diesem vertrieben wird, kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein. b) Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls unter anderem für Finanzrecht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn, wenn er sich in einem Prospektbestandteil über die Eigenschaften einer Anlage äußert.

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(Italiano) Accertamento tributario tramite studi di settore: vale come presunzione semplice

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Italien: Ab dem 01.01.2012 beträgt der gesetzliche Zinssatz 2,5%

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Bis wann kann ein Handelsvertretervertrag fristlos gekündigt werden?

Eine Entscheidung des BGH vom 29.06.2011 (VIII ZR 211/08) gibt Anlass, die Frage zu klären, bis wann ein Unternehmer, der von einem außerordentlichen Kündigungsgrund Kenntnis erlangt, also von einer besonders groben Verfehlung des Handelsvertreters, diesen außerordentlich kündigen kann.

Das deutsche Recht sieht bei Dienst- und Arbeitsverträgen, eine Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Kenntnis des Umstandes vor, der die Kündigung begründen soll. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer wegen Diebstahls nicht mehr kündigen, wenn er zwei Wochen und einen Tag nach dessen Entdeckung mit der Kündigung wartet.

Nach herrschender Lehre ist diese Vorschrift auf das Handelsvertreterverhältnis nicht anwendbar. Auch hier gilt aber der Grundsatz, dass der Unternehmer sich mit der Kündigung nicht zu viel Zeit lassen darf. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt nach deutschem Recht dann vor, wenn dem Kündigenden die Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Je länger jemand mit der Kündigung wartet, umso „zumutbarer“ erscheint dann die Fortführung.

Die Rechtsprechung hat sich bislang auf einen Zeitraum von zwei Monaten für Handelsvertreterverträge eingestellt. Bis dato sollte jeder Unternehmer entschieden haben, ob er fristlos kündigen will.

Im entschiedenen Fall ging es um eine Konkurrenztätigkeit des Handelsvertreters. Der BGH hatte nicht Anlass, hierüber zu entscheiden: es spricht aber vieles dafür, dass, solange die verbotene Konkurrenztätigkeit anhält, eine Frist noch nicht zu laufen beginnt. Im vorliegenden Fall hatte sich der Unternehmer mehrere Monate Zeit gelassen und den Handelsvertreter dann überhaupt erst abgemahnt.

Der Unternehmer stellte dann nach Abmahnung fest, dass der Handelsvertreter die Konkurrenzmarke dennoch weiter vertrieb; der BGH ging hier davon aus, dass diese neue Entdeckung einen neuen selbstständigen Kündigungsgrund darstellt und die Frist daher in Gang gesetzt hat.

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Schmerzensgeld bei Annullierung eines Flugs

Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13.10.2011 (Rechtssache C 83/10) entschieden hat, können im Fall der Annullierung eines Flugs die Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen neben dem materiellen Schaden auch eine Entschädigung für den immateriellen Schaden verlangen. Der EuGH stellte auch fest, dass eine Entschädigung für die Annullierung eines Flugs in Anspruch genommen werden kann, wenn das Flugzeug zwar gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste und der Fluggast auf einen anderen Flug umgebucht wurde.

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Schadensersatzklagen vom Wohnsitz des Opfers

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2011-C-509/09 entschieden, dass Schadensersatzklagen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet auch beim Gericht am Wohnsitz des Opfers erhoben werden können. Bislang konnte das Opfer am eigenen Gerichtsstand nur den Schaden geltend machen, der in seinem Heimatstaat entstanden ist, nunmehr kann er den Gesamtschaden, der ihm durch die Verbreitung in der gesamten Union entstanden ist, geltend machen.

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Toplevel Domains zu kaufen

Ab Januar 2012 wird es möglich sein, bei der ICANN (Internet Corp. For Assigned Names and Numbers) eine Toplevel Domain zu erwerben. Damit ist der Teil der Internetadresse gemeint, der nach dem letzten Punkt steht. In Zukunft werden also Internetadressen wie www.karl.napp oder www.viva.milan zulässig sein, wobei „napp“ oder „milan“ in diesem Beispiel die Toplevel Domains sind. Was für VW und Fiat durchaus vorstellbar ist, liegt für kleinere Unternehmen in weiter Ferne. Eine Toplevel Domain wird einmalig 185.000 USD kosten, dazu werden 25.000 USD Unterhaltskosten jährlich hinzukommen. Quelle: NJW aktuelle Heft 45/2011, S. 14, Beitrag von Frau Rechtsanwältin Valentina Schulte-Braucks, LLM., München).

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Handyrechnung über 11.500,00 € bleibt unbezahlt

Das Angebot für Handys wird immer breiter, die Software reichlicher. Ein Mobilfunkanbieter hatte einem Kunden ein sog. Smartphone mit einer installierten Navigationssoftware verkauft, die ohne besondere Vorwarnung bei einer Installation eines Programms eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung beinhaltete Dies verursachte Kosten von 11.498,05 € in nur 20 Tagen. Das OLG Schleswig (Urteil vom 15.09.2011, 16 U 140/10) hat eine deutliche Pflichtverletzung des Mobilfunkanbieters angenommen, indem er den Kunden das Mobiltelefon ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle verkaufte.

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Entschädigungsgesetz für überlange Gerichtsverfahren in Kraft

Auch die Bundesrepublik verfügt seit dem 14.10.2011 über ein Entschädigungsgesetz für überlange Gerichtsverfahren. Die betroffene Partei muss zunächst bei dem Gericht, bei dem das (lange) Verfahren anhängig ist, eine Verzögerungsrüge erheben. Diese ist Voraussetzung, damit sie später den Entschädigungsanspruch geltend machen kann. Die Höhe der materiellen Entschädigung wird nicht konkret vorgegeben, sie soll „angemessen“ sein. Als immaterielle Entschädigung erhält die betroffene Partei für jedes Jahr der Verzögerung 1.200 € im Jahr (§ 198 Abs. 2 GVG n.f). Die neuen Vorschriften werden in § 198 GVG eingeführt.

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Englisch als Gerichtssprache

Der Bundesrat hat dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem in internationalen Handelssachen englisch Gerichtssprache werden soll, wenn die Parteien das vereinbart haben (Bundestag-Drucksache 17/2163). Hierzu werden eigens „Kammern für internationale Handelssachen“ beim Landgericht eingerichtet. Auch die Berufung beim Oberlandesgericht soll dann in englischer Sprache erfolgen.

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