Heute ging bei den meisten Geschädigten das angekündigte Angebot der Costa Crociere (Genua) bezüglich einer pauschalen Entschädigung zu. Nach diesem Angebot sollen die (zumindest äußerlich unverletzten) Passagiere eine pauschale Entschädigung i.H. von € 11.000,- erhalten, wobei lediglich die Reise- die bis heute entstandenen Arzt- und die Rücktransportkosten noch gesondert erstattet werden sollen. Die angekündigten € 3000,- als pauschale Entschädigung für die Reise- und Rücktransportkosten tauchen überraschenderweise nicht mehr auf.
Dieses Angebot erscheint nach italienischen Maßstäben -zumindest für diejenigen Passagiere, die traumatisiert sind und sich in psychologischer Behandlung befinden- als deutlich zu niedrig. Sollte eine psycho-therapeutische Behandlung von länger als einem Monat erforderlich sein oder sich über mehrere Monate oder Jahre hinweg die psychischen Folgeschäden nicht komplett beseitigen lassen, würde das Schmerzensgeld im italienischen Recht um ein Vielfaches höher ausfallen, als der von der Costa angebotene Betrag.
Geschädigte sollten sich daher fachkundigen ärztlichen oder psychologischen Rat einholen, bevor der Vergleich angenommen wird.
Dr. Stefan Dangel
Dolce Lauda vertritt Interessen von Geschädigten der PIP Brustimplantate
Nachdem nunmehr immer mehr Frauen die minderwertigen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP erhalten haben – auch in Frankfurt sollen die schadhaften Implantate im Bethanien Krankenhaus bei mehr als 250 Frauen verwendet worden sein – stellt sich auch die Frage des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes. Die Kosten für die Operationen zur notwendigen Entfernung der Silikonimplantate werden bei Schönheitsoperationen regelmäßig nicht von der Krankenkasse oder nur teilweise übernommen.
Es stellt sich die Frage, welche Anspruchsgegner hier in Betracht kommen. Zum einen der französische Hersteller PIP, der jedoch insolvent ist und daher eigentlich nicht sinnvollerweise angegangen werden sollte. Erfolgversprechender scheint eine Haftung des TÜV Rheinland zu sein, der die PIP Implantate zertifiziert hat. Eine Haftung der Krankenhäuser bzw. Ärzte kommt hier auch unter Umständen in Betracht.
Herr Rechtsanwalt Dr. Dangel (069-9207150) steht Geschädigten zur Durchsetzung Ihrer Rechte und ein informelles Erstgespräch gerne für Verfügung.