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	<title>Dolce · Lauda &#124; Blog &#124; Rechtsanwälte und Notare in Frankfurt &#187; Nützliches</title>
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	<description>Italienisches Recht</description>
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		<title>Dolce Lauda vertritt Interessen von Geschädigten der PIP Brustimplantate</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:49:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Dangel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem nunmehr immer mehr Frauen die minderwertigen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP erhalten haben &#8211; auch in Frankfurt sollen die schadhaften Implantate im Bethanien Krankenhaus bei mehr als 250 Frauen verwendet worden sein &#8211; stellt sich auch die Frage des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes. Die Kosten für die Operationen zur notwendigen Entfernung der Silikonimplantate werden bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem nunmehr immer mehr Frauen die minderwertigen Brustimplantate des französischen Herstellers PIP erhalten haben &#8211; auch in Frankfurt sollen die schadhaften Implantate im Bethanien Krankenhaus bei mehr als 250 Frauen verwendet worden sein &#8211; stellt sich auch die Frage des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes. Die Kosten für die Operationen zur notwendigen Entfernung der Silikonimplantate werden bei Schönheitsoperationen regelmäßig nicht von der Krankenkasse oder nur teilweise übernommen.</p>
<p>Es stellt sich die Frage, welche Anspruchsgegner hier in Betracht kommen. Zum einen der französische Hersteller PIP, der jedoch insolvent ist und daher eigentlich nicht sinnvollerweise angegangen werden sollte. Erfolgversprechender scheint eine Haftung des TÜV Rheinland zu sein, der die PIP Implantate zertifiziert hat. Eine Haftung der Krankenhäuser bzw. Ärzte kommt hier auch unter Umständen in Betracht.</p>
<p>Herr Rechtsanwalt Dr. Dangel (069-9207150) steht Geschädigten zur Durchsetzung Ihrer Rechte und ein informelles Erstgespräch gerne für Verfügung.</p>
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		<title>Schriftliches Entschädigungsangebot für Costa Concordia Passagiere liegt vor</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 17:36:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Dangel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute ging bei den meisten Geschädigten das angekündigte Angebot der Costa Crociere (Genua) bezüglich einer pauschalen Entschädigung zu. Nach diesem Angebot sollen die (zumindest äußerlich unverletzten) Passagiere eine pauschale Entschädigung i.H. von € 11.000,- erhalten, wobei lediglich die Reise- die bis heute entstandenen Arzt- und die Rücktransportkosten noch gesondert erstattet werden sollen. Die angekündigten € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute ging bei den meisten Geschädigten das angekündigte Angebot der Costa Crociere (Genua) bezüglich einer pauschalen Entschädigung zu. Nach diesem Angebot sollen die (zumindest äußerlich unverletzten) Passagiere eine pauschale Entschädigung i.H. von € 11.000,- erhalten, wobei lediglich die Reise- die bis heute entstandenen Arzt- und die Rücktransportkosten noch gesondert erstattet werden sollen. Die angekündigten € 3000,- als pauschale Entschädigung für die Reise- und Rücktransportkosten tauchen überraschenderweise nicht mehr auf.</p>
<p>Dieses Angebot erscheint nach italienischen Maßstäben -zumindest für diejenigen Passagiere, die traumatisiert sind und sich in psychologischer Behandlung befinden- als deutlich zu niedrig. Sollte eine psycho-therapeutische Behandlung von länger als einem Monat erforderlich sein oder sich über mehrere Monate oder Jahre hinweg die psychischen Folgeschäden nicht komplett beseitigen lassen, würde das Schmerzensgeld im italienischen Recht um ein Vielfaches höher ausfallen, als der von der Costa angebotene Betrag.</p>
<p>Geschädigte sollten sich daher fachkundigen ärztlichen oder psychologischen Rat einholen, bevor der Vergleich angenommen wird.</p>
<p>Dr. Stefan Dangel</p>
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		<title>Entschädigungszahlungen für Costa Concordia Opfer</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 18:45:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Dangel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die italienische „Costa Crociere“ mit mehreren Verbraucherschutzvereinigungen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt € 14.000,00 für die äußerlich unverletzten Passagiere ausgehandelt hat, stellt sich die Frage, wie dieses Angebot zu bewerten ist. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die große Mehrzahl der Passagiere an schweren traumatischen Folgen leidet und das hier anwendbare italienisches Recht je [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die italienische „Costa Crociere“ mit mehreren Verbraucherschutzvereinigungen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt € 14.000,00 für die äußerlich unverletzten Passagiere ausgehandelt hat, stellt sich die Frage, wie dieses Angebot zu bewerten ist. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die große Mehrzahl der Passagiere an schweren traumatischen Folgen leidet und das hier anwendbare italienisches Recht je nach Schwere des psychologischen Krankheitsbildes weitaus höhere Schmerzensgeldbeträge anerkennen könnte, kommt es somit an den Einzelfall an, ob dieses Vergleichsangebot angenommen werden sollte oder nicht.<br />
Des weiteren besteht auch die Möglichkeit sich in den USA (Miami) an einem Verfahren gegen die Muttergesellschaft der „Costa Crociere“ (Carnival Group) zu beteiligen. Auch hier kommt es wiederum auf den Einzelfall an, ob diese Option gewählt werden sollte. Bei leichteren Verletzungen könnte hier die Möglichkeit bestehen, in den USA den dort bei schweren schuldhaften Rechtsverstößen anerkannten Strafschadenersatz („punitive damages“) zu erhalten. Es stehen hier Summen von mindestens € 125.000,00 im Raum. Dolce Lauda steht diesbezüglich bereits mit einer US-amerikanischen Kanzlei in Kontakt, die bereits für mehrere Geschädigte Klage in Miami eingereicht hat.<br />
Für die Hinterblieben von den tödlich verunglückten Passagieren sieht das italienische Recht hohe Schadenersatzzahlungen vor, die für Familienangehörigen je nach Einzelfall in Millionhöhe gehen könnten. Insoweit wird hier ein Gang vor die US-amerikanische Gerichte nicht zu empfehlen sein. Es sollte davon ausgegangen werden, dass diesbezüglich die italienische Versicherung der Costa an einer schnellen außergerichtlichen Regulierung interessiert ist.<br />
Schließlich bietet Dolce Lauda, die bereits zahlreiche Geschädigte anwaltlich vertritt, die Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger gegen die verantwortlichen der Costa Crociere, insbesondere gegen den Kapitän, an.<br />
Für Informationen stehen Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Dangel und Frau Avvocato Marilena  Bacci (unter 069/9207150) zur Verfügung.</p>
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		<title>Schadensersatz für Costa Concordia Schiffsunglück</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 17:18:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Dangel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Schiffsunglück der „Costa Concordia“ am 13.01.2012 vor der italienischen Küste bei der Insel Giglio (Toskana) deutet alles auf ein schuldhaftes Verhalten des Kapitäns hin, was zu einer Haftung der italienischen Kreuzfahrtreederei  „Costa Crociere“ führen würde. Erfahrungsgemäß bietet sich die Geltendmachung der Ansprüche direkt gegenüber der italienischen Reederei an, da insbesondere die Beträge des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Schiffsunglück der „Costa Concordia“ am 13.01.2012 vor der italienischen Küste bei der Insel Giglio (Toskana) deutet alles auf ein schuldhaftes Verhalten des Kapitäns hin, was zu einer Haftung der italienischen Kreuzfahrtreederei  „Costa Crociere“ führen würde. Erfahrungsgemäß bietet sich die Geltendmachung der Ansprüche direkt gegenüber der italienischen Reederei an, da insbesondere die Beträge des Schmerzensgeldes in Italien weitaus höher ausfallen als in Deutschland. Der Schadenersatzanspruch für Vermögensschäden verjährt nach italienischem Recht in einem Jahr, der für Personenschäden binnen drei Jahren.</p>
<p>Die auf das italienische Haftungs- und Schadensersatzrecht spezialisierte Gruppe von Dolce Lauda um Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Dangel und Avvocato Marilena Bacci stehen Geschädigten bei der Beratung bzw.  Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gerne zur Verfügung, auch für ein erstes Informationsgespräch.</p>
<p>Info:  s.dangel@dolce.de,  Tel: 069/9207150</p>
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		<title>DePuy Hüftprothesen, kostenlose Schadensersatzklage in England</title>
		<link>http://blog.dolce.de/2011/12/20/depuy-huftprothesen-kostenlose-schadensersatzklage-in-england/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:24:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Stefan Dangel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir möchten  Sie darauf aufmerksam machen,  dass wir mit einer der führenden englischen  Anwaltskanzleien im Bereich der Produkthaftung  zusammenarbeiten.
Unsere  Partnerkanzlei vertritt in England ein Vielzahl von Geschädigten mangelhafter  DePuy-Hüftimplantate. Hierbei hat unsere englische Partnerkanzlei ein Angebot  erarbeitet, mit dem die Geschädigten einfach und ohne Kostenrisiko  Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wir möchten  Sie darauf aufmerksam machen,  dass wir mit einer der führenden englischen  Anwaltskanzleien im Bereich der Produkthaftung  zusammenarbeiten.</em></p>
<p><em>Unsere  Partnerkanzlei vertritt in England ein Vielzahl von Geschädigten mangelhafter  DePuy-Hüftimplantate. Hierbei hat unsere englische Partnerkanzlei ein Angebot  erarbeitet, mit dem die Geschädigten einfach und ohne Kostenrisiko  Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz erlangen  können.</em></p>
<p><em>Geschädigte  die sich für diese Variante eines Schadensersatzprozesses entscheiden schließen  entsprechende Mandatsverträge mit der englischen Kanzlei ab, deren Anwälte die  Forderungen in England gegen das dort ansässige Unternehmen DePuy geltend machen  werden. Dabei fallen für die Geschädigten – anders als bei Prozessen in  Deutschland – keine Anwaltskosten an. </em></p>
<p><em>Für diese  Prozesse stehen wir den Geschädigten kostenlos als deutscher Ansprechpartner zur  Verfügung. Rechtsberatung und Prozessführung erfolgen hingegen ausschließlich  durch die englische Kanzlei. </em></p>
<p><em>Sollte dieses  Angebot auf Interesse stoßen, können Sie sich gerne mit dem Unterzeichnenden in  Verbindung setzen. Wir senden Ihnen auch gerne weitere umfangreiche  Informationen zu.</em></p>
<p><em>Dr. Stefan  Dangel</em></p>
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		<title>Italien: Ab dem 01.01.2012 beträgt der gesetzliche Zinssatz 2,5%</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:42:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Martin Cordella</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
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		<title>Toplevel Domains zu kaufen</title>
		<link>http://blog.dolce.de/2011/12/12/toplevel-domains-zu-kaufen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 09:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab Januar 2012 wird es möglich sein, bei der ICANN (Internet Corp. For Assigned Names and Numbers) eine Toplevel Domain zu erwerben. Damit ist der Teil der Internetadresse gemeint, der nach dem letzten Punkt steht. In Zukunft werden also Internetadressen wie www.karl.napp oder www.viva.milan zulässig sein, wobei „napp“ oder „milan“ in diesem Beispiel die Toplevel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab Januar 2012 wird es möglich sein, bei der ICANN (Internet Corp. For Assigned Names and Numbers) eine Toplevel Domain zu erwerben. Damit ist der Teil der Internetadresse gemeint, der nach dem letzten Punkt steht. In Zukunft werden also Internetadressen wie www.karl.napp oder www.viva.milan zulässig sein, wobei „napp“ oder „milan“ in diesem Beispiel die Toplevel Domains sind. Was für VW und Fiat durchaus vorstellbar ist, liegt für kleinere Unternehmen in weiter Ferne. Eine Toplevel Domain wird einmalig 185.000 USD kosten, dazu werden 25.000 USD Unterhaltskosten jährlich hinzukommen. Quelle: NJW aktuelle Heft 45/2011, S. 14, Beitrag von Frau Rechtsanwältin Valentina Schulte-Braucks, LLM., München).</p>
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		<title>Neubewertung von bebaubaren Grundstücken.</title>
		<link>http://blog.dolce.de/2011/10/27/italiano-rivalutazione-terreni-edificabili/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 09:53:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Martin Cordella</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis zum 30.06.2012 dürfen Eigentümer von bebaubaren Gründstücken in Italien die Grundstückswerte von einem Gutachter neu feststellen lassen. Auf den gegebenenfalls höheren ermittelten Grundstückswert wird eine entsprechende Steuer i.H.v. 4% erhoben.
Diese Neubewertung empfiehlt sich insbesondere, wenn beabsichtigt wird, die bebaubaren Grundtücke zu veräußern, da in diesem Fall eine deutlich höhere Spekulationssteuer – unabhängig von einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum 30.06.2012 dürfen Eigentümer von bebaubaren Gründstücken in Italien die Grundstückswerte von einem Gutachter neu feststellen lassen. Auf den gegebenenfalls höheren ermittelten Grundstückswert wird eine entsprechende Steuer i.H.v. 4% erhoben.</p>
<p>Diese Neubewertung empfiehlt sich insbesondere, wenn beabsichtigt wird, die bebaubaren Grundtücke zu veräußern, da in diesem Fall eine deutlich höhere Spekulationssteuer – unabhängig von einer Spekulationsfrist – fällig werden könnte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neuer gesetzlicher Zinssatz</title>
		<link>http://blog.dolce.de/2011/07/19/neuer-gesetzlicher-zinssatz/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 09:06:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Martin Cordella</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 01.01.2011 beträgt der gesetzliche Zinssatz 1,5%. Im Folgenden die geltenden gesetzlichen Zinssätze seit 1942.
21.04.1942 &#8211; 15.12.1990                   5%
16.12.1990 &#8211; 31.12.1996                   10%
01.01.1997 &#8211; 31.12.1998                   5%
01.01.1999 &#8211; 31.12.2000                   2,5 %
01.01.2001 &#8211; 31.12.2001                   3,5 %
01.01.2002 &#8211; 31.12.2003                   3 %
01.01.2004 &#8211; 31.12.2007                   2,5 %
01.01.2008 &#8211; 31.12.2009                   3 %
01.01.2010 &#8211; 31.12.2010                   [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 01.01.2011 beträgt der gesetzliche Zinssatz 1,5%. Im Folgenden die geltenden gesetzlichen Zinssätze seit 1942.</p>
<p>21.04.1942 &#8211; 15.12.1990                   5%</p>
<p>16.12.1990 &#8211; 31.12.1996                   10%</p>
<p>01.01.1997 &#8211; 31.12.1998                   5%</p>
<p>01.01.1999 &#8211; 31.12.2000                   2,5 %</p>
<p>01.01.2001 &#8211; 31.12.2001                   3,5 %</p>
<p>01.01.2002 &#8211; 31.12.2003                   3 %</p>
<p>01.01.2004 &#8211; 31.12.2007                   2,5 %</p>
<p>01.01.2008 &#8211; 31.12.2009                   3 %</p>
<p>01.01.2010 &#8211; 31.12.2010                   1 %</p>
<p>01.01.2011 &#8211;                                       1,5 %</p>
]]></content:encoded>
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		<title>DIGITALISIERUNG  DER  JUSTIZ IN ITALIEN</title>
		<link>http://blog.dolce.de/2011/04/28/italiano-giustizia-digitalizzata/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 11:02:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. André Castelli</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.dolce.de/?p=1232</guid>
		<description><![CDATA[Der Countdown hat begonnen: Noch knapp ein Monat bis zu den Online-Prozessen.
Das Internet, die Zertifizierte Elektronische Post (PEC), Online-Mitteilungen und telematische Zahlungen: Ins Amtsblatt der Republik Italien landet die Verordnung des italienischen Justizministeriums, die die Vorschriften über die Informatisierung von Zivil- bzw. Strafprozessen enthält.
(Italienisches Justizministerium, Verordnung vom 21. Februar 2011, Nr. 44, Gazzetta Ufficiale vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Countdown hat begonnen: Noch knapp ein Monat bis zu den Online-Prozessen.</p>
<p>Das Internet, die Zertifizierte Elektronische Post (PEC), Online-Mitteilungen und telematische Zahlungen: Ins Amtsblatt der Republik Italien landet die Verordnung des italienischen Justizministeriums, die die Vorschriften über die Informatisierung von Zivil- bzw. Strafprozessen enthält.</p>
<p>(Italienisches Justizministerium, Verordnung vom 21. Februar 2011, Nr. 44, Gazzetta Ufficiale vom 18 April 2011, Nr. 89)</p>
]]></content:encoded>
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