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	<title>Dolce · Lauda &#124; Blog &#124; Rechtsanwälte und Notare in Frankfurt &#187; Mandantenbrief</title>
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	<description>Italienisches Recht</description>
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		<title>Mandantenbrief 1/10</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:30:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aschewolke und die Sparprogramme der Regierungen. Asche auf das Haupt derer, die zuviel Geld ausgegeben haben. Oder auch zuwenig und damit die Konjunktur gebremst haben. Oft liegt der richtige Weg im Nebel. Unserer Mandantenbrief bietet aber eine optimale Orientierungshilfe. newsletter_01_10
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aschewolke und die Sparprogramme der Regierungen. Asche auf das Haupt derer, die zuviel Geld ausgegeben haben. Oder auch zuwenig und damit die Konjunktur gebremst haben. Oft liegt der richtige Weg im Nebel. Unserer Mandantenbrief bietet aber eine optimale Orientierungshilfe. <a href='http://blog.dolce.de/wp-content/uploads/2010/07/newsletter_01_10.pdf'>newsletter_01_10</a></p>
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		<title>Ende des Notarsbeamten in Sicht</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Notariatswesen in Deutschland ist sehr heterogen, selbst in den einzelnen Bundesländern ist es nicht einheitlich. Neben den „Nurnotaren“ (die dem italienischen und französischen Berufsbild entsprechen), gibt es in den ehemaligen preußischen Ländern „Anwaltsnotare“; der Notar ist dort eine Art Zusatzqualifikation zum Rechtsanwalt, für die sich jeder Rechtsanwalt nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit bemühen kann. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Notariatswesen in Deutschland ist sehr heterogen, selbst in den einzelnen Bundesländern ist es nicht einheitlich. Neben den „Nurnotaren“ (die dem italienischen und französischen Berufsbild entsprechen), gibt es in den ehemaligen preußischen Ländern „Anwaltsnotare“; der Notar ist dort eine Art Zusatzqualifikation zum Rechtsanwalt, für die sich jeder Rechtsanwalt nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit bemühen kann. Eine Besonderheit stellten bislang die in Baden-Württemberg tätigen Amtsnotare da. In Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg etc. ist der Notar bis heute kein Freiberufler, sondern Beamter. Das Land Baden-Württemberg wird sich nun dem europäischen Druck in Richtung eines vereinheitlichten Berufsbildes beugen und sich den anderen Ländern anpassen. Ab dem Stichtag 01.01.2018 werden in Baden-Württemberg ausschließlich freie Notare, als sogenannte „Nurnotare“ tätig sein. Jeder der bisher im Staatsdienst stehenden Notare wird die Möglichkeit haben, zum Stichtag in die Freiberuflichkeit zu wechseln oder aber auch im Staatsdienst (wenn auch in anderer Funktion) zu verbleiben. </p>
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		<title>Anwalt beim Lampenkauf Verbraucher</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:23:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Rechtsanwalt, der bei e-Bay eine Lampe kauft, ist grundsätzlich als Verbraucher zu behandeln und hat entsprechend auch ein Widerrufsrecht. Dies hat – glücklicherweise – der BGH mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 7/09) bestätigt. Der BGH stellt fest, dass solange eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck abschließt, der nicht offenbar einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rechtsanwalt, der bei e-Bay eine Lampe kauft, ist grundsätzlich als Verbraucher zu behandeln und hat entsprechend auch ein Widerrufsrecht. Dies hat – glücklicherweise – der BGH mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 7/09) bestätigt. Der BGH stellt fest, dass solange eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck abschließt, der nicht offenbar einer gewerblichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, als Verbraucher anzusehen ist. Solange also keine Umstände hinzutreten, aus dem Verkäufer eindeutig annehmen kann, dass die Lampe für die Kanzlei bestellt wurde, verliert ein Rechtsanwalt den Schutz eines Verbrauchers nicht. </p>
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		<title>Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidung</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:22:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat mit Beschluss vom 21.01.2010 (IX ZB 193/07) entschieden, dass der Schuldner sich im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht darauf berufen kann, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht zugestellt worden ist, wenn ihm im Ursprungsland noch ein Rechtsbehelf zur Verfügung stand mit dem er dies geltend machen hätte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat mit Beschluss vom 21.01.2010 (IX ZB 193/07) entschieden, dass der Schuldner sich im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht darauf berufen kann, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht zugestellt worden ist, wenn ihm im Ursprungsland noch ein Rechtsbehelf zur Verfügung stand mit dem er dies geltend machen hätte können. Wenn die Zustellung der für vollstreckbar erklärenden Entscheidung erst mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung erfolgt, muss das Beschwerdegericht in Deutschland evtl. das Verfahren aussetzen und dem Schuldner eine Frist setzen, in der er den Rechtsbehelf bei dem ausländischen Gericht einzulegen hat. </p>
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		<title>Entschädigung für überlange Verfahrensdauer</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:20:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland beträgt die Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Schnitt neun bis zehn Monate. Viele Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, sodass der EuGH in Deutschland alleine 58 Mal wegen überlanger Prozessdauer verurteilt hat. Das Justizministerium hat jetzt einen Entwurf für ein Entschädigungsgesetz vorgelegt, das eine Entschädigung von 100,00 Euro im Monat für die geschädigte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland beträgt die Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Schnitt neun bis zehn Monate. Viele Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, sodass der EuGH in Deutschland alleine 58 Mal wegen überlanger Prozessdauer verurteilt hat. Das Justizministerium hat jetzt einen Entwurf für ein Entschädigungsgesetz vorgelegt, das eine Entschädigung von 100,00 Euro im Monat für die geschädigte Prozesspartei vorsieht (Referentenentwurf vom 21.04.2010). Der deutsche Anwaltsverein hat in einer Pressemitteilung vom Mai 2010 den Entschädigungsbetrag kritisiert. Das Justizministerium hätte die Rechtssprechung des EuGH nicht verstanden. Ein „Cut“ von 100 Euro im Monat würde dem tatsächlich entstandenen Schaden in vielen Fällen unzureichend Rechnung tragen. </p>
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		<title>Aufrechnungsverbot für italienische Kollegen entfallen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:19:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kassationshof hat in seiner Entscheidung 18030/10 vom 12.05. entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt nicht ungerechtfertigt bereichert, wenn er Fremdgeld seines Mandanten einbehält und mit einer eigenen Forderung verrechnet. Wenn die Forderung bestimmt, liquide und fällig war, wäre strafrechtlich hieran nichts auszusetzen. Standesrechtliche Verbote, die in Italien noch gelten, könnten nur zu Disziplinarverfahren führen, hätten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kassationshof hat in seiner Entscheidung 18030/10 vom 12.05. entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt nicht ungerechtfertigt bereichert, wenn er Fremdgeld seines Mandanten einbehält und mit einer eigenen Forderung verrechnet. Wenn die Forderung bestimmt, liquide und fällig war, wäre strafrechtlich hieran nichts auszusetzen. Standesrechtliche Verbote, die in Italien noch gelten, könnten nur zu Disziplinarverfahren führen, hätten aber strafrechtlich eben keine Auswirkung.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Informationspflicht nach DL-InfoV</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:17:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 123/2006 hat zu weitreichenden Informationspflichten für Dienstleistungserbringer geführt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie in seiner Dienstleistungs- Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) umgesetzt. Ab 17.05.2010 müssen Dienstleister ihre Auftraggeber richtlinienkonform über viele Dinge informieren. Dies betrifft auch Rechtsanwälte, die dem Mandanten bei Mandatierung entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen. Im Anwaltsblatt 6/2010, (Seite 419ff, P. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 123/2006 hat zu weitreichenden Informationspflichten für Dienstleistungserbringer geführt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie in seiner Dienstleistungs- Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) umgesetzt. Ab 17.05.2010 müssen Dienstleister ihre Auftraggeber richtlinienkonform über viele Dinge informieren. Dies betrifft auch Rechtsanwälte, die dem Mandanten bei Mandatierung entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen. Im Anwaltsblatt 6/2010, (Seite 419ff, P. Schons, Europas neuester Streich: „Informationspflichten für Anwälte“) ist ein Katalog mit den entsprechenden Informationen enthalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Internetseite www.portal21.de hingewiesen. In Artikel 21 der Richtlinie wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, über die Voraussetzung für die Aufnahme und Ausübungen von Dienstleistungen in den anderen Mitgliedsstaaten zu informieren. In Deutschland ist dies durch diese Internetseite ermöglicht worden. Durch einen Klick auf die Europakarte kann der deutsche Verbraucher den Stand der Umsetzung in dem einzelnen Mitgliedsstaat in Erfahrung bringen. </p>
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		<title>Freie Anwaltswahl bei Massenschadenfällen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:15:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Marilena Bacci</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[ Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 10.09.2009 (C 199/08) das Recht des Versicherungsnehmers gestärkt, sich auch bei einem Massenschaden, in dem durch das selbe Ereignis eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern geschädigt worden ist, einen eigenen Anwalt auszusuchen. Die Rechtsschutzversicherung war der Auffassung, dass aus Kostengründen Massenschäden durch einen einzigen Anwalt abgewickelt werden sollten.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 10.09.2009 (C 199/08) das Recht des Versicherungsnehmers gestärkt, sich auch bei einem Massenschaden, in dem durch das selbe Ereignis eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern geschädigt worden ist, einen eigenen Anwalt auszusuchen. Die Rechtsschutzversicherung war der Auffassung, dass aus Kostengründen Massenschäden durch einen einzigen Anwalt abgewickelt werden sollten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hauptinsolvenzverfahren und Vollstreckung in den anderen Staaten</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:14:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie der EuGH festgestellt hat, sind nach Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens die Behörden eines jeden anderen Mitgliedsstaates verpflichtet, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Verfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Sie dürfen deshalb auch keine Vollstreckungsmaßnahmen in Vermögenswerte des Schuldners anordnen, die sich im eigenen Land befinden, wenn das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung dies nicht erlaubt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie der EuGH festgestellt hat, sind nach Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens die Behörden eines jeden anderen Mitgliedsstaates verpflichtet, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Verfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Sie dürfen deshalb auch keine Vollstreckungsmaßnahmen in Vermögenswerte des Schuldners anordnen, die sich im eigenen Land befinden, wenn das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung dies nicht erlaubt (Urteil vom 21.01.2010 C 444/07). </p>
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		<title>Strafzettel ohne Grenzen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 16:12:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rodolfo Dolce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandantenbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zukunft sollen Geldstraßen und Geldbußen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt, nach dem Geldsanktionen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden sollen (BT-DR 17/1288). Ein Schlupfloch scheint es aber noch zu geben; in einem vom Hamburger Finanzgericht entschiedenen Fall urteilte das deutsche Gericht, dass die Vollstreckung eines österreichischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Zukunft sollen Geldstraßen und Geldbußen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt, nach dem Geldsanktionen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden sollen (BT-DR 17/1288). Ein Schlupfloch scheint es aber noch zu geben; in einem vom Hamburger Finanzgericht entschiedenen Fall urteilte das deutsche Gericht, dass die Vollstreckung eines österreichischen Bußgeldbescheides in Deutschland gegen die Verfassung verstoße, da nicht der Fahrer, sondern der Halter bestraft werde. Dieser sollte dafür sanktioniert werden, dass er als Halter des Fahrzeuges keine Auskunft über Namen und Anschrift der Person gegeben habe, der er sein Auto überlassen hatte. Das verstoße gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen (Hamburger Finanzgericht 1 V 289/09, zitiert aus Financial Times Deutschland vom 11.05. „Knöllchen internationale“). </p>
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