Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir mit einer der führenden englischen Anwaltskanzleien im Bereich der Produkthaftung zusammenarbeiten.
Unsere Partnerkanzlei vertritt in England ein Vielzahl von Geschädigten mangelhafter DePuy-Hüftimplantate. Hierbei hat unsere englische Partnerkanzlei ein Angebot erarbeitet, mit dem die Geschädigten einfach und ohne Kostenrisiko Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz erlangen können.
Geschädigte die sich für diese Variante eines Schadensersatzprozesses entscheiden schließen entsprechende Mandatsverträge mit der englischen Kanzlei ab, deren Anwälte die Forderungen in England gegen das dort ansässige Unternehmen DePuy geltend machen werden. Dabei fallen für die Geschädigten – anders als bei Prozessen in Deutschland – keine Anwaltskosten an.
Für diese Prozesse stehen wir den Geschädigten kostenlos als deutscher Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsberatung und Prozessführung erfolgen hingegen ausschließlich durch die englische Kanzlei.
Sollte dieses Angebot auf Interesse stoßen, können Sie sich gerne mit dem Unterzeichnenden in Verbindung setzen. Wir senden Ihnen auch gerne weitere umfangreiche Informationen zu.
Dr. Stefan Dangel
DePuy Hüftprothesen, kostenlose Schadensersatzklage in England
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir mit einer der führenden englischen Anwaltskanzleien im Bereich der Produkthaftung zusammenarbeiten.
Unsere Partnerkanzlei vertritt in England ein Vielzahl von Geschädigten mangelhafter DePuy-Hüftimplantate. Hierbei hat unsere englische Partnerkanzlei ein Angebot erarbeitet, mit dem die Geschädigten einfach und ohne Kostenrisiko Schmerzensgeld, bzw. Schadensersatz erlangen können.
Geschädigte die sich für diese Variante eines Schadensersatzprozesses entscheiden schließen entsprechende Mandatsverträge mit der englischen Kanzlei ab, deren Anwälte die Forderungen in England gegen das dort ansässige Unternehmen DePuy geltend machen werden. Dabei fallen für die Geschädigten – anders als bei Prozessen in Deutschland – keine Anwaltskosten an.
Für diese Prozesse stehen wir den Geschädigten kostenlos als deutscher Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsberatung und Prozessführung erfolgen hingegen ausschließlich durch die englische Kanzlei.
Sollte dieses Angebot auf Interesse stoßen, können Sie sich gerne mit dem Unterzeichnenden in Verbindung setzen. Wir senden Ihnen auch gerne weitere umfangreiche Informationen zu.
Dr. Stefan Dangel