In Zukunft sollen Geldstraßen und Geldbußen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt, nach dem Geldsanktionen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden sollen (BT-DR 17/1288). Ein Schlupfloch scheint es aber noch zu geben; in einem vom Hamburger Finanzgericht entschiedenen Fall urteilte das deutsche Gericht, dass die Vollstreckung eines österreichischen Bußgeldbescheides in Deutschland gegen die Verfassung verstoße, da nicht der Fahrer, sondern der Halter bestraft werde. Dieser sollte dafür sanktioniert werden, dass er als Halter des Fahrzeuges keine Auskunft über Namen und Anschrift der Person gegeben habe, der er sein Auto überlassen hatte. Das verstoße gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen (Hamburger Finanzgericht 1 V 289/09, zitiert aus Financial Times Deutschland vom 11.05. „Knöllchen internationale“).
Strafzettel ohne Grenzen
In Zukunft sollen Geldstraßen und Geldbußen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt, nach dem Geldsanktionen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden sollen (BT-DR 17/1288). Ein Schlupfloch scheint es aber noch zu geben; in einem vom Hamburger Finanzgericht entschiedenen Fall urteilte das deutsche Gericht, dass die Vollstreckung eines österreichischen Bußgeldbescheides in Deutschland gegen die Verfassung verstoße, da nicht der Fahrer, sondern der Halter bestraft werde. Dieser sollte dafür sanktioniert werden, dass er als Halter des Fahrzeuges keine Auskunft über Namen und Anschrift der Person gegeben habe, der er sein Auto überlassen hatte. Das verstoße gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Betroffenen (Hamburger Finanzgericht 1 V 289/09, zitiert aus Financial Times Deutschland vom 11.05. „Knöllchen internationale“).