Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 123/2006 hat zu weitreichenden Informationspflichten für Dienstleistungserbringer geführt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie in seiner Dienstleistungs- Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) umgesetzt. Ab 17.05.2010 müssen Dienstleister ihre Auftraggeber richtlinienkonform über viele Dinge informieren. Dies betrifft auch Rechtsanwälte, die dem Mandanten bei Mandatierung entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen. Im Anwaltsblatt 6/2010, (Seite 419ff, P. Schons, Europas neuester Streich: „Informationspflichten für Anwälte“) ist ein Katalog mit den entsprechenden Informationen enthalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Internetseite www.portal21.de hingewiesen. In Artikel 21 der Richtlinie wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, über die Voraussetzung für die Aufnahme und Ausübungen von Dienstleistungen in den anderen Mitgliedsstaaten zu informieren. In Deutschland ist dies durch diese Internetseite ermöglicht worden. Durch einen Klick auf die Europakarte kann der deutsche Verbraucher den Stand der Umsetzung in dem einzelnen Mitgliedsstaat in Erfahrung bringen.
Informationspflicht nach DL-InfoV
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 123/2006 hat zu weitreichenden Informationspflichten für Dienstleistungserbringer geführt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie in seiner Dienstleistungs- Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) umgesetzt. Ab 17.05.2010 müssen Dienstleister ihre Auftraggeber richtlinienkonform über viele Dinge informieren. Dies betrifft auch Rechtsanwälte, die dem Mandanten bei Mandatierung entsprechende Informationen zur Verfügung stellen müssen. Im Anwaltsblatt 6/2010, (Seite 419ff, P. Schons, Europas neuester Streich: „Informationspflichten für Anwälte“) ist ein Katalog mit den entsprechenden Informationen enthalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Internetseite www.portal21.de hingewiesen. In Artikel 21 der Richtlinie wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, über die Voraussetzung für die Aufnahme und Ausübungen von Dienstleistungen in den anderen Mitgliedsstaaten zu informieren. In Deutschland ist dies durch diese Internetseite ermöglicht worden. Durch einen Klick auf die Europakarte kann der deutsche Verbraucher den Stand der Umsetzung in dem einzelnen Mitgliedsstaat in Erfahrung bringen.