Freie Anwaltswahl bei Massenschadenfällen

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 10.09.2009 (C 199/08) das Recht des Versicherungsnehmers gestärkt, sich auch bei einem Massenschaden, in dem durch das selbe Ereignis eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern geschädigt worden ist, einen eigenen Anwalt auszusuchen. Die Rechtsschutzversicherung war der Auffassung, dass aus Kostengründen Massenschäden durch einen einzigen Anwalt abgewickelt werden sollten.

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