Flugprämien einer Fluggesellschaft: AGB-Kontrolle

Wenn die allgemeinen Bedingungen eines Flugprämienprogramms einer Luftfahrtgesellschaft vorsehen, dass die einlösbaren Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligen sie den Flugreisenden entgegen dem Gebot von Treu und Glauben und sind daher unwirksam (Urteil vom 28.01.2010 – Xa ZR 37/2009 Bundesgerichtshof).

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Mandantenbrief, Nützliches

Website Dolce · LaudaImpressuminfo@dolce.de