Fernabsatzverträge: Bei Rücktritt sind dem Verbraucher auch die Hinsendungskosten zu erstatten

Im Rechtsstreit C 511/08 hat der Europäische Gerichthof mit Urteil vom 15. April 2010 festgestellt, dass Artikel 6 NN Ziffer 1 Abs. 1 Satz 2 und 2 der Richtlinie 7/97. (Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) dahingehend auszulegen ist, dass eine nationale Vorschrift, nach der der Händler im Fernabsatz dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware im Falle des Rücktritts auferlegen kann, nichtig ist. Der Gerichtshof ist hier den Anträgen des Generalanwalts gefolgt, der darlegte, dass eine solche Regelung den Verbraucher entmutigen würde, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und dass eine solche Regelung zu einer unangemessenen Risikoverteilung führen würde, wenn der Verbraucher alle Transportkosten für die Rücksendung zu tragen hätte.

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