In Deutschland beträgt die Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Schnitt neun bis zehn Monate. Viele Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, sodass der EuGH in Deutschland alleine 58 Mal wegen überlanger Prozessdauer verurteilt hat. Das Justizministerium hat jetzt einen Entwurf für ein Entschädigungsgesetz vorgelegt, das eine Entschädigung von 100,00 Euro im Monat für die geschädigte Prozesspartei vorsieht (Referentenentwurf vom 21.04.2010). Der deutsche Anwaltsverein hat in einer Pressemitteilung vom Mai 2010 den Entschädigungsbetrag kritisiert. Das Justizministerium hätte die Rechtssprechung des EuGH nicht verstanden. Ein „Cut“ von 100 Euro im Monat würde dem tatsächlich entstandenen Schaden in vielen Fällen unzureichend Rechnung tragen.
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
In Deutschland beträgt die Verfahrensdauer in der ersten Instanz im Schnitt neun bis zehn Monate. Viele Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, sodass der EuGH in Deutschland alleine 58 Mal wegen überlanger Prozessdauer verurteilt hat. Das Justizministerium hat jetzt einen Entwurf für ein Entschädigungsgesetz vorgelegt, das eine Entschädigung von 100,00 Euro im Monat für die geschädigte Prozesspartei vorsieht (Referentenentwurf vom 21.04.2010). Der deutsche Anwaltsverein hat in einer Pressemitteilung vom Mai 2010 den Entschädigungsbetrag kritisiert. Das Justizministerium hätte die Rechtssprechung des EuGH nicht verstanden. Ein „Cut“ von 100 Euro im Monat würde dem tatsächlich entstandenen Schaden in vielen Fällen unzureichend Rechnung tragen.