Ende des Notarsbeamten in Sicht

Das Notariatswesen in Deutschland ist sehr heterogen, selbst in den einzelnen Bundesländern ist es nicht einheitlich. Neben den „Nurnotaren“ (die dem italienischen und französischen Berufsbild entsprechen), gibt es in den ehemaligen preußischen Ländern „Anwaltsnotare“; der Notar ist dort eine Art Zusatzqualifikation zum Rechtsanwalt, für die sich jeder Rechtsanwalt nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit bemühen kann. Eine Besonderheit stellten bislang die in Baden-Württemberg tätigen Amtsnotare da. In Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg etc. ist der Notar bis heute kein Freiberufler, sondern Beamter. Das Land Baden-Württemberg wird sich nun dem europäischen Druck in Richtung eines vereinheitlichten Berufsbildes beugen und sich den anderen Ländern anpassen. Ab dem Stichtag 01.01.2018 werden in Baden-Württemberg ausschließlich freie Notare, als sogenannte „Nurnotare“ tätig sein. Jeder der bisher im Staatsdienst stehenden Notare wird die Möglichkeit haben, zum Stichtag in die Freiberuflichkeit zu wechseln oder aber auch im Staatsdienst (wenn auch in anderer Funktion) zu verbleiben.

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