Anwalt beim Lampenkauf Verbraucher

Ein Rechtsanwalt, der bei e-Bay eine Lampe kauft, ist grundsätzlich als Verbraucher zu behandeln und hat entsprechend auch ein Widerrufsrecht. Dies hat – glücklicherweise – der BGH mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 7/09) bestätigt. Der BGH stellt fest, dass solange eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck abschließt, der nicht offenbar einer gewerblichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, als Verbraucher anzusehen ist. Solange also keine Umstände hinzutreten, aus dem Verkäufer eindeutig annehmen kann, dass die Lampe für die Kanzlei bestellt wurde, verliert ein Rechtsanwalt den Schutz eines Verbrauchers nicht.

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