Kein Schmerzensgeld aus Stress wegen falschen Steuerbescheids

Mit Entscheidung vom 21.04.2009 hat der Kassationshof Ansprüche auf Ersatz des immateriellen Schadens bei erlittenem „Steuerstress“ zurück gewiesen. In dem Fall ging es um die Unannehmlichkeiten, die durch die Ausstellung eines falschen Steuerbescheides dem Steuerschuldner bereitet werden, insbesondere den Stress, den der falsche Bescheid bei dem Steuerpflichtigen auslöst und um die mit der Anfechtung des Bescheids einhergehenden Belastungen.

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