Italien: Schriftsätze an das Gericht via Fax unzulässig

Ein Fax hat im italienischen Rechtswesen keine fristwahrende Wirkung. Ein Rechtsanwalt, der mit einem im voraus dem Gericht übersandten Schriftsatz, den er im Original einen Tag später eingereicht hatte, die Frist wahren wollte, hat diese verpasst. Der Kassationshof hat mit seiner Entscheidung 22033/2009 noch mal klargestellt, dass das italienische Zivilprozessrecht eine elektronische Übermittlung nicht vorsieht.

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