Anwaltswechsel: Sofort Vorgänger verständigen

Ein Kollege, der bei einem Anwaltswechsel nicht sofort seinen Vorgänger benachrichtigt, verstößt gegen italienisches Standesrecht, auch wenn der Nachfolger dem Vorgänger ohnehin bekannt war (Vereinigte Senate des Kassationshofes in Zivilsachen, nr 19401/09)

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