Anwalt ist Verbraucher

Das europäische Recht schützt insbesondere den Verbraucher und – soweit es Deutschland betrifft – auch den Anwalt. Denn der BGH hat mit Entscheidung vom 30.09.2009 (VIII ZR 7/09) klargestellt, dass ein Rechtsanwalt, soweit er nicht eindeutig in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt, als Verbraucher anzusehen ist. Dies gilt auch dann, wenn er bei einer Bestellung seine Kanzleianschrift als Lieferund Rechnungsanschrift angibt.

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