Schriftsätze via E-Mail nicht fristwahrend

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.12.2008  – IX ZB 41/08 bestätigt, dass ein via E-Mail eingereichter  Schriftsatz nicht die vorgeschriebene Schriftform  wahrt. In Deutschland sind demgegenüber fristwahrende  Schriftsätze per Telefax zulässig und  üblich.

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