Wie der italienische Kassationshof entschieden hat (Entscheidung vom 27.05. Nr. 12354/09), kann der Mandant, der von seinem Rechtsanwalt zu spät über die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine ungünstige Entscheidung informiert worden ist, alleine wegen des Verlustes der Berufungsmöglichkeit („perdita di chance“) keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Chance an sich, einen Prozess zu gewinnen, ist nicht schützenswert; der Mandant hätte im Einzelnen darlegen müssen, ob und wie er den Rechtsstreit in zweiter Instanz hätte gewinnen können.
Regressforderung gegen Rechtsanwalt
Wie der italienische Kassationshof entschieden hat (Entscheidung vom 27.05. Nr. 12354/09), kann der Mandant, der von seinem Rechtsanwalt zu spät über die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine ungünstige Entscheidung informiert worden ist, alleine wegen des Verlustes der Berufungsmöglichkeit („perdita di chance“) keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Chance an sich, einen Prozess zu gewinnen, ist nicht schützenswert; der Mandant hätte im Einzelnen darlegen müssen, ob und wie er den Rechtsstreit in zweiter Instanz hätte gewinnen können.