Ordnungsgeld gegen EG-Ausländer

Wie das OLG Hamm entschieden hat (Beschluss  vom 02.10.2008, 19 W 21/2008) kann die Anordnung  des persönlichen Erscheinens eines im Ausland  lebenden ausländischen Staatsangehörigen als Partei  vor einem deutschen Gericht nicht mit Ordnungsgeld  durchgesetzt werden. Dies gelte auch  für EG-Bürger. Italienische Parteien, die vor einem  deutschen Gericht geladen werden, müssen daher  nichts befürchten. Ob das auch vice versa gilt, bleibt  abzuwarten.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Mandantenbrief

Website Dolce · LaudaImpressuminfo@dolce.de