Krankheit in Italien kein Hindernisgrund

Der Kassationshof hat mit seiner Entscheidung  5496/09 vom 09.02.2009 festgestellt, dass ein einfaches  ärztliches Attest, das von einem Anwalt eingereicht  wird, nicht ausreicht, um eine Verhandlung  in einem Strafprozess zu verlegen. Der Anwalt muss  schon eine schwere Krankheit darlegen, die die Einweisung  in ein Krankenhaus erfordert.

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