Anwälte schließen Finanzierungsabkommen mit Bank

Die Rechtsanwaltskammer Venedig hat mit der  Bank CARIGE eine Vereinbarung geschlossen, die es  Mandanten ermöglicht, eine Finanzierung für ihre  Anwaltsrechnung zu erhalten und diese ratenweise  der Bank zurückzuzahlen. Für die Bank bedarf es  noch einer Erklärung der Anwaltskammer, dass die  Rechnung angemessen ist; mit dieser Erklärung und  mit der Rechnung kann der Mandant zu jeder Bankfiliale  gehen und die Finanzierung beantragen. Derzeit  gilt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro. Auf der  Grundlage des Abkommens räumt die Bank dem  Mandanten bevorzugte Zinssätze ein. (Quelle:  sole24ore vom 15.03.2009).

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