Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit werden auch italienische Anwaltskanzleien immer mehr auf dem deutschen Markt tätig. Viele international tätige italienische Kanzleien haben in ihrer Firma den angloamerikanischen und deutschen Zusatz „und Partner“. Die Rechtsanwaltskammern weisen darauf hin, daß für eine in Deutschland niedergelassene Anwaltskanzlei dieser Zusatz nach dem Partnerschaftsgesetz zu einer eintragungspflichtigen Partnergesellschaft führt. Will die italienische Kanzlei „Rossi & Partner“ sich in Frankfurt niederlassen, muß sie sich daher zunächst bei dem Handelsregister Frankfurt eintragen lassen. Ohne Eintragung ist dieser Name nicht erlaubt.
Zusatz „& Partner“ eintragungspflichtig
Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit werden auch italienische Anwaltskanzleien immer mehr auf dem deutschen Markt tätig. Viele international tätige italienische Kanzleien haben in ihrer Firma den angloamerikanischen und deutschen Zusatz „und Partner“. Die Rechtsanwaltskammern weisen darauf hin, daß für eine in Deutschland niedergelassene Anwaltskanzlei dieser Zusatz nach dem Partnerschaftsgesetz zu einer eintragungspflichtigen Partnergesellschaft führt. Will die italienische Kanzlei „Rossi & Partner“ sich in Frankfurt niederlassen, muß sie sich daher zunächst bei dem Handelsregister Frankfurt eintragen lassen. Ohne Eintragung ist dieser Name nicht erlaubt.