Einheitliche Flughafengebühren

Die Flughafengebühren, die die Luftverkehrsgesellschaften für die verschiedenen Dienste (Landung, Auftanken, etc.) leisten müssen, schwanken zwischen 5 und 10 % der Betriebskosten einer Luftgesellschaft. Die Kommission hat den Text einer Verordnung entworfen, die zu einer Vereinheitlichung dieser Gebühren führen soll, um den Wettbewerb zu fördern und transparente Kalkulation zu ermöglichen (COM 97/154).

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