Ihr Sprungbrett in den italienischen Markt

Die zentrale Lage im Herzen Europas, eine zweisprachige Bevölkerung und Verwaltung sowie ein enger Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft: Südtirol ist ein optimaler Ausgangspunkt für Unternehmen, die den italienischen Markt, immerhin die viertgrößte Volkswirtschaft Europas, erschließen möchten. Bei einem gemeinsamen Investorenevent der Business Location Südtirol (BLS), der Italienischen Handelskammer für Deutschland (ITKAM) sowie der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld erläutern Markt- und Fachexperten, warum eine Ansiedlung in Südtirol besonders für forschende Unternehmen interessant ist und warum gerade Spezialisten für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Italien gefragt sind.

Einladung Veranstaltung

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Notarielle Dienste

Ab 01. Januar 2012 bieten die italienischen Konsulate in Deutschland, Frankreich und Österreich nicht mehr die notarielle Leistungen/Dienste an. Unser Büro, mit der Zusammenarbeit eines Notars in Frankfurt am Main, bietet diesbezüglich allen an, die  Vollmächte bzw. Beglaubigungen und alle notariellen Urkunden in der italienischen Sprache benötigen, Beistand und Beratung. Somit werden überflüssige Übersetzungskosten gespart.

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Familienrecht: Neue EU Verordnung 1259/2010

Am 21.06.2012 tritt die Verordnung  EU Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in Kraft. Ihre Anwendung gibt den beiden italienischen staatsangehörigen Ehegatten, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, die Möglichkeit nach deutschem Recht  geschieden zu werden. Somit wird das Verfahren für die Trennung vom Tisch und Bett „gespart“ und auch der Zeitraum von drei Jahren zwischen Trennung und Scheidung fällt aus. Die Verordnung sieht auch eine Rechtswahl  zur Bestimmung des auf die Ehescheidung anzuwendenden Rechts vor. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

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(Italiano) imposta di registro: liti con cliente, prevale il foro del notaio

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(Italiano) Diritto commerciale tedesco: requisiti del recesso per giusta causa nell’ambito di un rapporto di agenzia

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(Italiano) Germania: divieto di riporto delle perdite in particolari ipotesi di acquisizione di partecipazioni sociali

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(Italiano) spese legali: l’assicurazione ha l’obbligo di rifondere anche le spese per la fase stragiudiziale

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Erstattungszinsen des Finanzamtes steuerpflichtig?

Wer eine Steuererstattung später als 15 Monate nach Entstehung der Steuer erhält, bekommt diese Steuererstattung seitens des Finanzamtes verzinst.  Es stellt sich so die Frage, ob diese Zinsen steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sind. Der BFH hatte zunächst entschieden, dass die Erstattungszinsen nicht steuerpflichtig sind. Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurden jedoch die Erstattungszinsen als steuerpflichtig betrachtet. Die neue Norm soll auch rückwirkend gelten.  Mit einem aktuellen Beschluss vom 09.01.2012 (Az: VIII B 95/11) hat der BFH Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz in Hinblick auf die Steuerpflicht für im 2009 zugeflossen Erstattungszinsen geäußert.

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Deutsch-italienische Beziehungen

Deutsch italienische Beziehungen

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Erste Verhandlung in Sachen Costa Concordia

Am letzten Samstag fand die erste Anhörung zu der verunglückten Costa Concordia und der dort gefundenen black box statt. Die Staatsanwältin Valeria Montesarchio hat die Gutachter gebeten den Unfallhergang zu rekonstruieren und  dabei besonderen Wert auf das Verhalten des Kapitäns Schettino zu legen. Die Gutachter sollen ihren Bericht innerhalb von 90 Tagen erstellen, wobei die Möglichkeit einer Fristverlängerung besteht. Die nächste Anhörung ist auf den 21.07.2012 angesetzt.

Während der Anhörung hat der Ermittlungsrichter klargestellt, dass nur Familienangehörige, Passagiere, Besatzungsmitglieder und Behörden als Nebenkläger bei der Untersuchung zugelassen werden. Zur Zeit sieht es nicht so aus, als ob es Ermittlungen unmittelbar gegen die Gesellschaft selbst geben würde. Die Costa Crociere hat öffentlich die zivilrechtliche Verantwortung für das Unglück gegenüber den verletzten und getöteten Passagieren und Besatzungsmitgliedern übernommen. Somit ist der Weg frei für eine Entschädigung nach italienischen rechtlichen Kriterien.

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